Die Interessierten erhalten mit dieser Broschüre eine Hilfestellung für Fragen, die sich aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens stellen können. Viele Menschen blicken mit Sorge auf dieses Ende: Werde ich unter starken Schmerzen leiden ? Werde ich noch selbst bestimmen können, welche medizinischen Behandlungen an mir vorgenommen werden sollen und welche nicht ? Bereits in gesunden Tagen sollte man sich ausführlich mit dem Thema „Patientenverfügung“ auseinander setzen, ehe es zu spät dafür ist. Es gilt, sich darüber klar zu werden, welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf ärztliche Maßnahmen verzichtet werden soll.
Mit der Patientenverfügung hat der Gesetzgeber allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie in jeder Phase ihres Lebens vorsorglich für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen können, ob und inwieweit sie in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen. Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten (z.B. Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal, Gerichte) verbindlich, soweit sie Ihren Willen für eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck bringt. Diese Broschüre gibt eine Hilfestellung für diejenigen, die eine Patientenverfügung treffen wollen. Die Patientenverfügung ist kein fertiges Formular. Stattdessen sind Empfehlungen mit sorgfältig erarbeiteten Textbausteinen zusammengestellt, mit denen Sie Ihre individuellen Entscheidungen formulieren können. Die Formulare der Patientenverfügung sind ab sofort erhältlich bei allen Bürgermeisterämtern des Landkreises, beim Betreuungsverein des Landkreises im Landratsamt sowie online auf der Seite des Kreisseniorenrates Schwäbisch Hall.